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Corona-Lockerungen: So gehen wir damit um!



Liebe Mitglieder, aktive Spieler*innen und Trainer*innen,

zunächst einmal: DANKE! Danke für eure Geduld, für euer Verständnis und für eure Treue und Solidarität in diesen schwierigen Wochen und Monaten, in denen das Corona-Virus unser aller Leben komplett auf den Kopf stellt. Inzwischen stehen die Zeichen auf Lockerung. Unsere Landesregierung hat u.a. auch die Öffnung des Vereinssports beschlossen.


Bedauerlicherweise hat sie sich vorher mit niemandem abgestimmt, mehr Fragen aufgeworfen als Antworten gegeben und so nichts als Verwirrung gestiftet.


Wir als Verein haben jetzt die Aufgabe, aus dem Chaos eine Vorgehensweise zu machen. Wie wir dabei vorgehen wollen, möchten wir euch im Folgenden vorstellen:


Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Stadt Warstein entschieden hat, Sportstätten erst wieder zu öffnen, wenn offene Fragen geklärt, offensichtliche Widersprüche ausgeräumt und Konzepte zur Umsetzung miteinander vereinbart sind.


Und wir begrüßen auch, dass der Handballverband Westfalen heute mitgeteilt hat, dass es vor den Sommerferien keine Jugend-Qualifikation mehr geben wird.


Ein derartig umsichtiges Vorgehen kann man aktuell leider nicht allen Entscheidungsträgern attestieren. Wenn Lockerungen für den Sport bereits in Kraft gesetzt werden, bevor sie in der Corona-Verordnung überhaupt umgesetzt sind, ist das das exakte Gegenteil von verantwortungsvollem (Regierungs-)Handeln.


Wie andere Vereine über die Lockerungen denkt, hat der Handballabteilungsleiter des ASC 09 Dortmund, Frank Fligge in der Freitagausgabe der Ruhr Nachrichten in einem Offenen Brief an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet deutlich gemacht. Er wird inhaltlich von uns mitgetragen und hat über den Handball hinaus ein breites zustimmendes Echo gefunden. Den Offenen Brief könnt Ihr auf der Website des ASC 09 Dortmund nachlesen– HIER klicken!


Am Samstagabend hat der vom Vorstand des VfS 59 Warstein eingesetzte Corona-Rat im Rahmen einer Videokonferenz folgendes besprochen:


Bereits seit Donnerstag dieser Woche (7. Mai) ist Sport unter freiem Himmel wieder möglich. – Dabei gilt 1,5 Meter Mindestabstand – kein Körperkontakt


Die Bestimmungen der Verordnung des Landes NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen sind grundsätzlich immer zu beachten. Die seit 7. Mai gültige Fassung der Landesverordnung findet unter diesem LINK.


Vom Sportverbot ausgenommen sind laut §4 …

… der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.


Leider steht diese Bestimmung im krassen Widerspruch zu §12:

(1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt. (2) Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt.


  • Solange dieser Widerspruch nicht durch eine eindeutige Formulierung aufgehoben und Rechtssicherheit hergestellt ist, kann keinerlei Vereinstraining stattfinden.

  • Sobald dieser Widerspruch dahingehend aufgelöst ist, dass sich Sportvereine auch in Gruppen im öffentlichen Raum treffen dürfen, werden wir, unter Einhaltung der Regeln, Outdoor-Trainingseinheiten – z.B. Waldläufe, Ausdauer-, Dehn- und Kraftübungen – erlauben. Dies teilen wir gesondert mit.


1.) Ausführungsbestimmungen zu den angekündigten Lockerungen hatte das Land NRW eigentlich für den letzten Freitag angekündigt. Leider lassen sie noch auf sich warten.


2.) Wenn Training wieder möglich ist, werden unsere Trainer*innen den Vorstand über jede Trainingseinheit vorab informieren.


3.) Unsere Trainer*innen werden bei jeder Trainingseinheit eine Teilnehmerliste ausfüllen lassen, um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können. Dabei werden sie auch abfragen, ob eine/r der Teilnehmenden in den zurückliegenden 14 Tagen Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatte oder selbst typische Symptome zeigt. Wird eine der beiden Fragen mit „Ja“ beantwortet, wird die Gruppe sofort aufgelöst. Die Teilnehmenden fahren nach Hause; der*die Trainer*in informiert unverzüglich den Vorstand.


4.) Übungsleiter*innen/Betreuer*innen und Aktive, die älter als 60 Jahre sind, unter einer chronischen Erkrankung leiden oder eine Vorerkrankung (z.B. Lungenerkrankung, Herz-Kreislauf-Erkrankung, Krebs) haben, sind von der Teilnahme an den Übungseinheiten ausgeschlossen.


5.) Unabhängig von den Lockerungen der Landesregierung und den Entscheidungen der Stadt Warstein über den Zeitpunkt der Wiederöffnung der Sportstätten wird es bei uns bis zur 21. Kw kein Hallentraining geben – auch nicht in Kleingruppen. Wir befinden uns nach wie vor in einer Pandemie. Der Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder genießt oberste Priorität. Am Wettrennen der Ministerpräsidenten um den “Großen Preis der Lockerungen“ beteiligen wir uns nicht. – Hinzu kommt, dass bei allen Mannschaften die Meisterschaften beendet sind, bzw. die Qualifikationen im Jugendbereich noch nicht terminiert sind.


6.) Frühestmöglicher Termin für einen Wiedereinstieg in das Hallentraining ist die 21. Kw.. Es sei denn, es ergeben sich in der Zwischenzeit grundlegend neue Erkenntnisse, die eine andere Bewertung ermöglichen.


7.) Die Zeit bis dahin werden wir nutzen, um im Dialog mit der Stadt, dem SSV und anderen Stellen den Wiederbeginn des Trainings, das auch danach für eine sehr lange Zeit nur unter besonderen Hygiene- und Schutzregeln stattfinden kann, vorzubereiten. Aktuell liegen uns dazu lediglich Empfehlungen des Landessportbundes vor, die in dieser Form für einen ehrenamtlich geführten Amateursportverein nicht umsetzbar sind.


8.) Parallel werden wir unsere Trainer*innen bitten, für jede Mannschaft einen Fahrplan für den Wiedereinstieg ins Training und für die Saisonvorbereitung 2020/21 zu erarbeiten. Angesichts der Gesamtsituation sind grundlegende Änderungen am Trainingsplan bis zu den Ferien nicht ausgeschlossen.


Die Entwicklung rund um Corona ist dynamisch. Wir halten euch auf dem Laufenden. Unser Ziel ist, bald wieder Handball zu spielen. Wichtiger aber ist Eure und unsere Gesundheit. Wir fühlen uns für den Schutz unserer Mitglieder im Höchsten Maße verantwortlich und werden keinerlei Risiken eingehen.

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